Spenden

Lassen sie die Kröten wandern!

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Gute Politik lebt nicht nur von Engagement allein. Für die Umsetzung unserer Politik brauchen wir auch Geld. Gerade wir als Kreisverband der Grünen sind auf jede Spende angewiesen, da wir anders als andere Parteien keine Großspenden von Unternehmen bekommen.

Helfen Sie uns mit Ihrer Spende unser Engagement für eine ökologische und soziale Gesellschaft zu finanzieren!

Empfänger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vogtland
Kreditinstitut: Sparkasse Vogtland
IBAN: DE81 8705 8000 3150 0015 78
BIC: WELADED1PLX
Verwendungszweck: „Spende“, Name, Adresse

Damit wir Ihre Spende annehmen dürfen, geben Sie bitte unbedingt Name und Adressse an. Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie dann automatisch zu Beginn des Folgejahres per Post.

Spenden und Steuern

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass Spenden nicht zweckgebunden erfolgen dürfen. Bitte vermerken Sie nur das Wort „Spende“ und ihre Adresse für die Zusendung der Spendenbescheinigung bei Verwendungszweck. Sachspenden können wir leider nicht annehmen.